Der Artikel 13 des Amsterdamer Vertrages schaffte die Basis, Diskriminierungen aufgrund der so genannten Kerndimensionen entgegenzuwirken. Drei verbindliche Richtlinien müssen von allen EU Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die Gesellschaft ist bereits von Unterschiedlichkeit geprägt - viel mehr als wir auf Anhieb erkennen. Und die Vielfalt der Generationen, Kulturen sowie die Individualität der Geschlechterverhältnisse nimmt weiter zu.
Werte, Einstellungen, Lebenswirklichkeiten und Kommunikation sind zunehmend von Offenheit und Individualität geprägt.